SPOTLIGHT - Aufgabenteilung in der Praxis

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SPOTLIGHT 08/2022 Aufgabenteilung in der Praxis

 

Bei der Aufgabenteilung in zahnärztlichen Praxen mit mehreren Eigentümern/Partnern ist aus steuerlicher Sicht u.U. Vorsicht angezeigt, da hieraus unangenehme steuerliche Konsequenzen erwachsen können.

So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.; 4 K 1270/19 vom 16.09.2021) wie folgt entschieden (Leitsatz):

„Übt in einer zahnärztlichen Partnerschaftsgesellschaft ein Mitunternehmer, der approbierter Zahnarzt ist, ganz überwiegend nur noch Organisation-, Verwaltungs- und Management-Tätigkeiten aus und erbringt nur in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- oder Behandlungsleistungen unmittelbar an Patienten, so entspricht dies nicht mehr dem Leitbild der selbständig ausgeübten Tätigkeit als Zahnarzt und seine Tätigkeit ist als gewerblich anzusehen. Sie infiziert hierdurch die Einkünfte der gesamten Partnerschaftsgesellschaft als gewerblich.“

 

Das Urteil ist im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.