In Sachen Praxisabrechnung hakt’s bei Ihnen? Fachkräftemangel und Liquiditätsengpässe sind nur zwei gute Gründe, die Abrechnung auszulagern – Factoring hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden und Praxen in Zeiten von fehlenden Abrechnungsfachkräften zu entlasten. Dabei übertragen Sie die Forderungen gegenüber Ihren Patienten einfach an uns. Wir übernehmen die Rechnungen, überweisen den offenen Betrag direkt auf Ihr Praxiskonto und kümmern uns um alles Weitere.
Klingt gut? Mit unserem Triple-Factoring-Angebot¹ ist Ihr Einstieg ins Factoring jetzt noch einfacher, denn pünktlich zur IDS 2025 bieten wir Ihnen im März & April 2025 gleich drei Sonderkonditionen zum Einstieg in die Abrechnung mit uns. Und die ist total digital und vor allem komfortabel!
Egal, ob Sie sich vor Ort auf der IDS informieren oder wir Sie in Ihrer Praxis beraten:
Das ist drin in unserem Abrechnungs-Triple-Angebot!
Manche Dinge muss man einfach ausprobieren: Schnuppern Sie für das erste Vertragsjahr mit einer besonders günstigen Kondition ins ZA-Factoring!²
Wir bieten zusätzlich 50 % Rabatt auf die Factoring-Gebühr in den ersten 1-6 Monaten – auf wie viele Monate genau, entscheidet ein Dreh des Glücksrads am ZA-Messestand auf der IDS Cologne 2025: Mindestens ein und maximal sechs Monate sind möglich. Aber auch bei einem Beratungstermin vor Ort in Ihrer Praxis haben Sie eine Chance auf unseren Nice-Preis – hier wird gewürfelt!³
Erzählen kann man viel, aber man muss auch abliefern: Ihre Zufriedenheit zählt! Sollten Sie nach sechs Monaten Vertragslaufzeit nicht zufrieden mit uns sein, erstatten wir Ihnen die anteilige Factoring-Gebühr der ersten drei Monate zurück. ⁴
¹ Voraussetzung für die Nutzung des Triple-Factoring-Angebots (Test-Preis, Nice-Preis und Kein Sche…) ist ein Jahresabrechnungsvolumen von mindestens 150 Tsd. € in Zusammenhang mit unseren Produkten "ZA:factor POWER" sowie "ZA:factor KFO". Die Angebote sind gültig für Vertragsabschlüsse bis einschließlich 31.08.2025 mit Erstabrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss. Es gilt für Praxen, die mindesten ein Jahr lang kein Factoring-Kunde der ZA AG gewesen sind zum Zeitpunkt der Anfrage.
² Erstellung eines individuellen Angebots mit einem Nachlass auf unsere aktuell gültige Gebührenstaffel.
³ Die Gutschrift der 50% Ersparnis des "Nice-Preis" Bestandteils erfolgt nachträglich zum Ende eines Kalenderjahres für die Anzahl an Monaten, die Sie an unserem Glücksrad „gezogen“ haben und wird mit Ihrem Abrechnungskonto verrechnet. Bei Beratungsterminen vor Ort in der Praxis wird um die Anzahl der Monate gewürfelt. Eine Barauszahlung oder eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich.
⁴ Wenn Sie nach einem Zeitraum von sechs Monaten ab Einreichung Ihrer ersten Rechnung mit unserer Dienstleistung unter Angaben von Gründen unzufrieden sein sollten, erhalten Sie eine Gutschrift Ihrer Factoring-Gebühr der ersten drei Abrechnungsmonate nach Vertragsabschluss rückwirkend auf Ihr Abrechnungskonto. Eine Barauszahlung oder eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich. Der Anspruch muss innerhalb des siebten Monats der Vertragslaufzeit durch die Kundin oder den Kunden gegenüber der ZA AG schriftlich geltend gemacht werden. Das Vertragsverhältnis wird hierdurch nicht automatisch gekündigt.