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Die wiederholte Berechnung der GOZ-Ziffer 2410

Die GOZ-Ziffer 2410 bezieht sich auf die Aufbereitung eines Wurzelkanals, auch retrograd, je Kanal. In bestimmten Fällen kann diese Leistung erneut berechnet werden. Hier erfahren Sie die Voraussetzungen und wichtigen Hinweise zur korrekten Abrechnung der GOZ-Ziffer 2410.

25. Feb 2025


Christine Dräger

Wann ist eine erneute Berechnung der GOZ-Ziffer 2410 zulässig?

Die erneute Berechnung der Leistung nach GOZ 2410 ist möglich, wenn:

  • Der Wurzelkanal nach der ersten Aufbereitung definitiv versorgt wurde.
  • Je Aufbereitung eines Wurzelkanals ist die Leistung höchstens zweimal berechnungsfähig.
  • Weitere Sitzungen bei der Bemessung des Gebührenfaktors berücksichtigt werden.
  • Eine einmalige Aufbereitung aufgrund anatomischer Besonderheiten nicht durchführbar ist. Dies muss in der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.

     

Anatomische Besonderheiten als Grundlage für die erneute Berechnung

Bei komplexen anatomischen Strukturen des Wurzelkanalsystems kann eine erneute Berechnung der GOZ-Ziffer 2410 erforderlich sein. Wichtige anatomische Besonderheiten sind:

  • Seitliche und akzessorische Kanäle: Kleinere Nebenkanäle können den Zahnnerv und Blutgefäße enthalten.
  • Isthmen: Enge Verbindungen zwischen mehreren Wurzelkanälen erschweren die Behandlung.
  • Apikales Delta: Netzwerke kleiner Kanäle nahe der Wurzelspitze erhöhen die Komplexität.
  • C-förmige Kanäle: Besonders in unteren Molaren auftretend und schwer zugänglich.
  • Interkanalverbindungen: Kanäle mit Verbindungsstrukturen sind schwer zu lokalisieren und aufzubereiten.
  • Restvitalität: Noch vorhandenes lebendes Gewebe nach einer Wurzelkanalbehandlung.

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Erworbene Besonderheiten – Keine Berechnungsgrundlage

Erworbene Veränderungen des Wurzelkanalsystems rechtfertigen keine erneute Berechnung der GOZ-Ziffer 2410, können aber einen höheren Steigerungsfaktor begründen:

  • Verengung durch Dentinbildung: Natürliche Verengung des Wurzelkanals im Laufe des Lebens.
  • Externe Einflüsse: Karies, Traumata oder vorherige endodontische Behandlungen verändern die Kanalstruktur.
  • Kalzifikationen: Ablagerungen von Kalziumsalzen verengen und verhärten den Wurzelkanal.

Fazit

Die erneute Berechnung der GOZ-Ziffer 2410 ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine detaillierte Begründung in der Rechnung ist essenziell, um Rückfragen von Kostenerstattern zu vermeiden. Nutzen Sie diese Hinweise, um eine korrekte und transparente Abrechnung sicherzustellen.

Christine Dräger

Expertin für GOZ-konforme Abrechnung

Christine Dräger verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der zahnärztlichen Abrechnung und im Praxismanagement. Seit vielen Jahren begleitet sie Zahnarztpraxen bei Fragen rund um GOZ, Abrechnungsprozesse und die praktische Umsetzung im Praxisalltag.

Durch ihre langjährige Tätigkeit sowohl in der Zahnarztpraxis als auch in der GOZ-Abteilung der ZA verbindet sie fachliche Expertise mit einem tiefen Verständnis für die täglichen Herausforderungen in Praxen. Ihre Beiträge vermitteln Wissen mit klarem Praxisbezug – verständlich erklärt und direkt anwendbar.

Expertise & Schwerpunkte

  • Zahnärztliche Abrechnung
  • GOZ-Anwendung im Praxisalltag
  • Praxismanagement
  • Abrechnungsprozesse und Organisation
  • Praxisnahe Unterstützung für Praxisteams