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Verkauf des Patientenstammes

Patientenstämme sind kein Handelsgut: Der BGH erklärt den Verkauf einer Zahnarztpraxis-Patientenkartei gegen Entgelt für unzulässig.

11. May 2023


Dr. med. dent. Michael Striebe

Eine ihre Praxistätigkeit beendende Zahnärztin verkaufte an einen am selben Ort niedergelassenen Kollegen ihren 600 Patienten umfassenden Patientenstamm zu einem Preis von 12.000,- €.

Damit verbunden waren neben der Übergabe der Patientenkarteien werbende Maßnahmen durch eine telefonische Rufumleitung und die Umleitung von Aufrufen der Homepage der abgebenden Praxis auf die Praxis des Erwerbers sowie der Versendung eines Schreibens an die betroffenen Patienten, in dem den Patienten empfohlen wurde, das bisher der Kollegin entgegengebrachte Vertrauen in Zukunft dem Käufer des Patientenstamms entgegenzubringen und weitere Behandlungen in dessen Praxis vornehmen zu lassen.

Der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 362/19 vom 09.11.2021) sah in dem Verkauf unter diesen Umständen einen Verstoß gegen das standesrechtliche Verbot der Zuweisung von Patienten gegen Entgelt und erklärte den Vertrag für nichtig.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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