Zur Suche springen Zum Hauptmenü-Button springen Zum Hauptinhalt springen

Mehrfachanästhesien

Leitungs- und Infiltrationsanästhesie nebeneinander? Ein aktueller Beschluss schafft Klarheit bei einer häufigen Abrechnungsfrage.

18. Mar 2024


Dr. med. dent. Michael Striebe

Häufig ist es zur Erzielung einer ausreichenden Anästhesietiefe erforderlich, neben einer Leitungsanästhesie noch eine Infiltrationsanästhesie zu setzen.

Dieser Umstand trägt den Beschluss Nr. 52 des Beratungsforums von BZÄK, PKV und Beihilfe Rechnung“

„Die Infiltrationsanästhesie nach der GOZ-Nr. 0090 ist bei Vorliegen einer medizinischen zahn-/regionsgleichen Notwendigkeit neben der Leitungsanästhesie nach der GOZ-Nr. 0100 berechnungsfähig.“

Der Beschluss stellt fachlich eigentlich eine Selbstverständlichkeit dar. Er ist dennoch geeignet, Streitigkeiten zu vermeiden.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

zur Vita