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Berufswidrige Werbung

Kostenlose Aligner-Beratung und Smile-Simulation? Ein Urteil zeigt die rechtlichen Grenzen zahnärztlicher Werbung auf.

13. Jul 2023


Dr. med. dent. Michael Striebe

Das VG Münster (Az.: 5 K 3488/21 vom 03.03.2022) erkannte in diesem Angebot eine berufswidrige Werbung:

Der Werbeadressat erwarte aufgrund der Werbung eine umfassende und mit einer zumindest groben Untersuchung und Befunderhebung einhergehende kostenlose und individuelle zahnärztliche Beratung. Die zugesagte „Unverbindlichkeit“ suggeriere, die Annahme des Angebots verpflichte zu nichts, also auch nicht zu einer Zahlung. Dabei handele es sich jedoch nicht um eine nur geringwertige oder handelsübliche Nebenleistung, die für eine individuelle Beratung erforderliche Untersuchung und Befunderhebung sei wie die Beratung selbst vielmehr Teil der zahnärztlichen Behandlung und somit angemessen zu vergüten.

Die Simulation des zukünftigen Lächelns sei darüber hinaus irreführend, da fälschlicherweise der Eindruck erweckt werde, der gewünschte Behandlungserfolg könne mit Sicherheit erwartet werden.

Die unentgeltliche Leistungserbringung ist dem Zahnarzt ebenso wie anpreisende und irreführende Werbung aufgrund des Heilberufsgesetzes und der zahnärztlichen Berufsordnung untersagt. Die Entscheidung des Gerichts ist daher nachvollziehbar.

Eine zahnärztliche Praxis machte auf ihrer Homepage in Bezug auf eine Aligner-Therapie folgendes Angebot:

„Unverbindliche Beratung – Fülle den Bogen aus und wir benachrichtigen über WhatsApp für eine unverbindliche Beratung in X. Wir erklären dir wie die Behandlung bei uns funktioniert und beantworten alle deine Fragen. Eine Sofortsimulation deines zukünftigen Lächelns erhältst du ebenfalls bei deiner ersten Beratung.“

 

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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