Zur Suche springen Zum Hauptmenü-Button springen Zum Hauptinhalt springen

Attachment - Befestigung

Alignertherapie: Das LG Wiesbaden bestätigt die Berechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Befestigung von Attachments.

16. May 2024


Dr. med. dent. Michael Striebe

Das Landgericht Wiesbaden (Az.: 92 C 147/18 (13) vom 3.07.2023) bestätigt, dass die adhäsive Befestigung eines Attachments im Zusammenhang mit einer Alignertherapie zum Ansatz der Geb.-Nr. 2197 GOZ berechtigt.

In den Entscheidungsgründen wird unter Bezugnahme zum zahnärztlichen Sachverständigen ausgeführt: „Die aggressive (gemeint ist wohl „adhäsive“, Anm. d. Verf.) Befestigung nach Position 2197 sei kein Bestandteil der Position 6100. Dies ergebe sich aus der Kommentierung der Bundeszahnärztekammer zu den Positionen GOZ 2197 und GOZ 6100.“

Ganz nebenbei wird dabei das kieferorthopädische Attachment der Geb.-Nr. 6100 GOZ subsumiert.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

zur Vita