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Kein Implantat zu viel

Implantate im Molarenbereich: Ein Urteil zeigt, warum auch der Ersatz zweiter oder dritter Molaren im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein kann.

19. Feb 2024


Dr. med. dent. Michael Striebe

Gemäß der Indikationsbeschreibung der Konsensuskonferenz Implantologie soll bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt werden. Das verbietet jedoch nicht, dass unter Einbeziehung des Patientenwillens auch bei behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen ein Implantat gesetzt wird.

Die Konsensuskonferenz empfiehlt zwar, dass der Ersatz eines fehlenden zweiten Molaren durch ein Implantat kritisch zu hinterfragen sei und der Ersatz des dritten Molaren in der Regel nicht angezeigt sei. Bei Vollbezahnung des antagonistischen Quadranten, insbesondere bei einer bereits bestehenden Kaufunktionsstörung, ist der Ersatz sowohl des zweiten als auch des dritten Molaren mittels Implantaten angezeigt, auch um die Elongation der entgegenstehenden Zähne zu verhindern.

Diese beiden tenorierten Aussagen entstammen einem Urteil des AG Köln (Az.: 118 C 387/20, verkündet am 08.03.2023) .

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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