Zur Suche springen Zum Hauptmenü-Button springen Zum Hauptinhalt springen

Goldstandard

Schulden Zahnärzte den „Goldstandard“? Ein Urteil des OLG Dresden zieht klare Grenzen bei Behandlungs- und Haftungsmaßstäben.

22. Nov 2023


Dr. med. dent. Michael Striebe

In Bezug auf ärztliche und zahnärztliche existiert zweifelsfrei ein gewisses Qualitätsspektrum, das sich von einem allgemein in der Fachwelt anerkannten und praktizierten Standard bis hin zB zu einer an einer spezialisierten und forschenden Universitätsklinik durchgeführten Behandlung erstreckt.

In einem Hinweisbeschluss auf die zu erwartende Zurückweisung der Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil des LG Görlitz stellt das OLG Dresden (Az.: 4 U 2276/21 vom 17.03.2022) fest, dass ein Arzt nie den „Goldstandard“ schulde, also das, Was im Rückblick die bestmögliche Behandlung eines Patienten darstellt, sondern nur die Behandlung, die nach fachärztlicher Meinung und anerkanntem Stand der Wissenschaft im Normalfall geschuldet ist .

Das bezieht sich sowohl auf Befunderhebungen als auch auf die Annahme von Behandlungsleistungen.

Nur wenn der Arzt in diesem Sinn fehlerhaft handelt, steht die Frage im Raum, ob bei der Einhaltung der gebotenen Standards ein für den Patienten besseres Ergebnis erzielt werden würde, mit anderen Worten, die fehlerhafte Behandlung tatsächlich für den beim Patienten eingetretenen Schaden ist.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

zur Vita