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DVT-Analyse

Mehrere DVTs in einer Sitzung: Der BGH schafft Klarheit zur mehrfachen Berechnungsfähigkeit der GOÄ-Nr. 5377.

18. Mar 2024


Dr. med. dent. Michael Striebe

Werden in einer Sitzung 2 oder mehr digitale Volumentomographien nach der Geb.-Nr. 5370 GOÄ durchgeführt, so sind diese abrechnungstechnisch in die einmal zu berechnende Geb.-Nr. 5369 GOÄ umzuwandeln.

Es könnte sich in diesem Zusammenhang die Frage stellen, ob die Geb.-Nr. 5377 GOÄ für die virtuelle, computerassistierte Analyse gegebenenfalls auch nur einmal berechnungsfähig ist.

Der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 241/21 vom 22.09.2022) hat hierzu entschieden, dass die Geb.-Nr. 5377 GOÄ entsprechend der tatsächlichen Anzahl der durchgeführten und computerassistiert ausgewerteten digitalen Volumentomogramme, in einer Sitzung auch mehrfach berechnungsfähig ist.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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