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Abrechnung zahntechnischer Leistungen

Auslandszahntechnik als Eigenlaborleistung abgerechnet? Ein Strafurteil zeigt die erheblichen Risiken fehlerhafter Laborabrechnungen.

11. Apr 2023


Dr. med. dent. Michael Striebe

Ein Zahnarzt beschaffte sich zahntechnische Leistungen aus einem türkischen Labor, berechnete diese über einen Zeitraum von etwa 1½ Jahren als zahntechnische Leistungen seines Praxislabors und erzielte durch die in der Türkei wesentlich niedrigeren Kosten einen Einnahmevorteil zu seinen Gunsten in Höhe von ungefähr 330.000,- €.

Das AG Wuppertal (Az.: 12 Ls-20 Js 796/17-43/21 vom 05.05.2022) bewertete das als gewerbsmäßigen Betrug und verurteilte den Zahnarzt zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und 10 Monaten. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil folgt mit Sicherheit geltender Rechts- und Gesetzeslage. Nicht ganz sachgerecht und ein wenig ketzerisch soll darauf hingewiesen werden, dass zum Beispiel Gas- und Wasserinstallateure beim Einbau von Sanitärelementen gesellschaftlich akzeptiert Preise für diese Teile aufrufen, die häufig weit über denen liegen, die im freien Handel für Endverbraucher erzielbar sind.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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