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BCS Implantate

Urteil zu bicortikalen Schraubenimplantaten wirft Frage auf: Wann ist eine Behandlung medizinisch notwendig – und erstattungsfähig?

25. Aug 2025


Dr. med. dent. Michael Striebe

Das Prinzip bicortikaler Schraubenimplantate beruht darauf, dass deren Fixierung mittels hochglanzpolierter Gewinde ganz wesentlich in der Kortikalis knöcherner Strukturen erfolgt. Dieses Verfahren soll auch dazu beitragen, aufwändige Augmentationen zu vermeiden.

Obwohl einer Patientin in einer zahnärztlichen Praxis angeraten wurde, zunächst einen knöchernen Aufbau vornehmen zu lassen, entschied sich diese für BCS Implantate ohne Augmentation in einer Klinik.

 

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Im konkreten Fall ließ sich auf Grund der anatomischen Situation das herstellerseitig beschriebene Operationsprotokoll nicht realisieren, die Implantatgewinde wurden vielmehr in spongiösen Knochen inseriert.

In Würdigung dieses Umstands gelangte das Landgericht Augsburg (Az.: 093 O 2935/20 vom 6.03.2024) zu der Auffassung, dass die BCS Implantate im konkreten Fall nicht medizinisch notwendig waren, sondern eine Wunschleistung der Versicherten darstellten, für die versicherungsvertragsgemäß keine Leistungspflicht besteht.

Dr. med. dent. Michael Striebe

Zahnarzt & Experte für zahnärztliches Gebührenrecht & Abrechnung

Über den Autor
Dr. med. dent. Striebe zählt zu den erfahrenen Experten im Bereich des zahnärztlichen Gebührenrechts. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Anwendung, Auslegung und Weiterentwicklung der GOZ. Als Autor zahlreicher Fachbeiträge vermittelt er komplexe Inhalte verständlich und praxisnah – mit dem Ziel, Zahnärzten konkrete Orientierung und Sicherheit im Praxisalltag zu geben.

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